Leistungsumfang
WEG-Verwaltung
1. alle
Aufgaben lt. Wohnungseigentumsgesetz
1.1. die Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, den Vorsitz zu übernehmen,
über
die Beschlüsse der Wohnungseigentümer ohne Verzug Niederschriften
anzufertigen und die Beschlüsse durchzuführen;
1.2. Haus- und Grundstücksakte zu führen, die Beschluss-Niederschriften sowie richterliche Entscheidungen
nach § 43 des WEG ordnungsgemäß aufzubewahren;
1.3. einen Wirtschaftsplan aufzustellen, diesen nach Beschlussfassung zu
realisieren und darüber nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres Rechenschaft zu legen
1.4. die gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten und Jahresabrechnung zu
erstellen;
1.5. die erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung
und /-setzung im Rahmen des Wirtschaftsplanes
zu veranlassen
1.6. in dringenden Fällen Maßnahmen Schadensabwendung/ Erhaltung des
gemeinsamen Eigentums zu treffen;
1.7. eine Hausordnung aufzustellen, zu Beschlussfassung vorzulegen und Verstöße
gemäß
Meldung durch den Verwaltungsbeirat zu ahnden
Desweiteren
übernehme ich bei Bedarf
Sondereigentums- / Mietverwaltung
Diese
beinhaltet die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten des Wohnungsvermieters
gemäß Mietvertrag, wie
- Instandhaltung Sondereigentum
- Buchführung über Einnahmen
und Kosten des vermieteten
Sondereigentums mit jährlicher Abrechnung
- Durchsetzung der Hausordnung gegenüber Mietern
- Mieter-Nebenkostenabrechnung
- Vermieteraufgaben bei Mieterwechsel (Wohnungsabnahme/-übergabe,
Mietvertrags-Verhandlung )